- 1. Bis heute schänden Mohammedaner Kinder im Namen ihres angeblichen Propheten
Bis heute gilt Mohammed seinen Anhängern als zeitloser Mustermensch. Folglich gelten Handlungen als religiös legitimiert, die sich an seinem Vorbild orientieren. So verankern bis heute fast alle islamischen Länder gesetzlich, dass man kleine Mädchen ehelichen und sexuell konsumieren kann. Mohammeds ehrvergessene Sucht nach Mädchenfleisch bedeutet bis zum heutigen Tag für ungezählte Kinder, dass man sie ihrer Seele, ihrer Kindheit und ihrer Freiheit beraubt und dass man ihnen ihre Würde vorenthält. Hingewiesen sei auf das UNICEF-Foto des Jahres 2007, das die beklemmende Lage einer 11-jährigen zeigt, die einem 40-jährigen ausgeliefert wurde: http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotos ... cle=523803.
2. Tatsachenäußerungen verletzen die Ehre eines Menschen nicht
Kann die Äußerung einer Tatsache die persönliche Ehre eines anderen verletzen? Im Grunde genommen kann sie es nicht. (Auszunehmen ist die sogenannte Formalbeleidigung nach $192 StGb. siehe http://www.uni-konstanz.de/eisele/Dokum ... digung.pdf) Stelle ich öffentlich, in angemessener Form und wahrheitsgetreu fest, dass sich Yvonne ihr Geld auf dem Straßenstrich verdient, dann mag ihr das peinlich sein. Ihre Ehre jedoch verletzt nicht der Bote, ihre Ehre verletzt sie selbst mit ihrer Bereitschaft, sexuelle Handlungen gegen Bezahlung an sich vornehmen zu lassen. Mohammedanern mag der Hinweis auf die Sexgier ihres Propheten ebenso lästig sein, wie Yvonne die peinliche Information. Ehre jedoch verletzt auch in diesem Fall nur der Mohammedaner, der bereit ist, einen notorischen Kinderschänder für einen Gesandten Gottes zu halten. Der Bote berichtet lediglich von der Ehrlosigkeit des Islams.
3. Die Überlieferung des Islam berichtet eindeutig von dem pädophilen Verbrechen Mohammeds
http://hadith.al-islam.com/bayan/displa ... ger&ID=806: Auf der offiziellen site des saudiarabischen Religionsministeriums kann jeder die Geschichten über Mohammed nachlesen, wie sie die islamische Tradition verbürgt. Demnach ehelichte er Aishe als sechsjährige und bestieg sie als sie gerade neun war. Die Untat des Propheten wird nicht als Verbrechen bewertet. Dies belegt umso deutlicher, wie notwendig der Hinweis auf Mohammeds Ehrlosigkeit ist.
4. Sex mit Kindern lässt sich nicht "legitimieren"?
Nun behaupten Mohammedaner, der Sex, den Mohammed mit dem 9-jährigen Kind ausübte, sei ehrbar gewesen. Schließlich habe man zuvor die Ehe geschlossen und das Mädchen sei bereits geschlechtsreif gewesen. Die Ehrlosigkeit des Kinderschänders gründet jedoch in der Verletzlichkeit des Kindes, die er seiner Gier zunutze macht. Der 54-jährige greift sich das wehrlose und ausgelieferte Kind, um seine Kopulationssucht zu befriedigen. Ob er zuvor mit ihrem Vater einen "Überlassungsvertrag" schloss oder ob das Kind bereits die erste Regel hatte, das spielt für die Beurteilung des Sachverhalts keine Rolle. Allenfalls mag man darin die moralische Verkommenheit des Vaters sehen. "Verträge" dieser Art gelten unter ehrbaren Menschen ansonsten als sittenwidrig und deshalb gegenstandslos.
Fazit: Wer Mohammed als Kinderschänder bezeichnet, der beleidigt nicht, sondern der äußert eine Tatsache, die die Tradition des Islam nicht bestreitet. Wenn jemand in diesem Zusammenhang Ehre verletzt, dann sind es die Mohammedaner selbst. Sie sind es, die eine Person als Gottesgesandten akzeptieren und zu ihrem Heiligen erklären, dessen ehrloses Vehalten ihnen bekannt ist und von ihnen selbst überliefert wird. Damit verherrlichen sie implizit den sexuellen Missbrauch von Kindern und in der Tat: Das ist ehrverletzend.
